Clinical Fellows
Präambel
Die Stiftung Charité fördert mit unterschiedlichen Programmen herausragende Persönlichkeiten und innovative Vorhaben aus dem gesamten Spektrum der Lebenswissenschaften. Einige dieser Programme berücksichtigen dabei sehr gezielt die Besonderheiten der Karrierewege in der Universitätsmedizin mit ihren diversen Schnittstellen von Wissenschaft und Klinik. Hier ist insbesondere das von der Stiftung Charité entwickelte und initiierte Clinician Scientist-Programm zu nennen, das mittlerweile weit über Berlin hinaus bekannt geworden ist und einen neuen Karrierepfad in der Phase der fachärztlichen Weiterbildung geebnet hat. Auch mit dem Programm der Clinical Fellows möchte die Stiftung Charité nicht nur einzelne Persönlichkeiten und Vorhaben fördern, sondern Übergänge zwischen Wissenschaft und Klinik strukturell unterstützen und dabei entsprechende berufliche Wege prägen – in diesem Fall für die in ihrer Karriere bereits deutlich weiter fortgeschrittenen Oberärztinnen und Oberärzte.
Förderziel
Clinical Fellows sind erfahrene und in der Patientenversorgung besonders leistungsstarke Oberärztinnen und Oberärzte. Die Stiftung Charité fördert sie mit Vorhaben, die durch ihr klinisches Engagement inspiriert sind und dadurch einen Mehrwert für die individuelle Tätigkeit in der Patientenversorgung sowie für die weitere wissenschaftlich-klinische Karriereentwicklung als Oberärztin oder Oberarzt versprechen. Durch die Förderung sollen den erfahrenen Klinikerinnen und Klinikern geschützte Zeiten („protected time“) eingeräumt werden, die ansonsten im klinischen Versorgungsalltag nicht vorhanden sind und für die derzeit noch keine annähernd vergleichbaren Fördermöglichkeiten im öffentlich finanzierten Wissenschafts- und Gesundheitssystem existieren.
Clinical Fellows können grundsätzlich Vorhaben beantragen, die folgenden Rubriken zugerechnet werden können:
- Wissensaneignung/eigene Weiterbildungen (z. B. Besuch von gezielten klinisch-wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten, systematische Teilnahme an akademischen Veranstaltungen oder Maßnahmen zum training on the job),
- Wissensaustausch mit anderen universitätsmedizinischen Standorten oder relevanten Akteuren des Wissenschafts- und Gesundheitssystems im In- und Ausland (z. B. Hospitationen oder andere Transferprojekte),
- Wissensvermittlung (z. B. Angebot von akademischen Lehrveranstaltungen oder neuartigen Bildungsformaten, Informationsveranstaltungen für eine breitere Öffentlichkeit, innovative Publikationsprojekte, soweit sie deutlich über die reine Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen hinausgehen) und
- Forschungsprojekte, sofern sie nicht in erster Linie eine wissenschaftliche Fragestellung verfolgen, sondern einen sehr deutlichen klinischen Anwendungsbezug haben und zudem von Maßnahmen in den zuvor genannten Rubriken der eigenen Weiterbildung, des Wissensaustausches oder der Wissensvermittlung flankiert werden.
Vorhaben, die ohne ein Forschungsprojekt nur auf die eigene Weiterbildung, den Wissensaustausch oder die Wissensvermittlung abzielen, sind im Rahmen der Clinical Fellows explizit erwünscht.
Reine Forschungsprojekte, darunter auch klinische (Pilot‑)Studien, werden im Rahmen der Clinical Fellows nicht gefördert. Zur Realisierung solcher Forschungsprojekte verweist die Stiftung Charité auf andere Fördermöglichkeiten, insbesondere der öffentlich finanzierten Drittmittelgeber.
Förderumfang
Eine oder ein Clinical Fellow erhält eine Förderung im Umfang von insgesamt bis zu 75.000,00 Euro für eine Gesamtdauer von maximal 36 Monaten.
Die Geförderten dürfen die Bezeichnung „Clinical Fellow, gefördert durch die Stiftung Charité“ führen.
Mittelverwendung
Die Förderung kann aus Personal- und Sachmitteln bestehen, die für die Durchführung des beantragten Vorhabens erforderlich sind.
Der Schwerpunkt sollte gemäß dem Förderziel des Programms auf Personalmitteln liegen, mit denen der oder dem Clinical Fellow auf dem Wege der eigenen Freistellung geschützte Zeiten für das Vorhaben eingeräumt werden. Die Freistellung erfolgt bei einer oder einem in Vollzeit beschäftigten Clinical Fellow dadurch, dass mithilfe der zur Verfügung gestellten Personalmittel ärztliches Vertretungspersonal in der jeweiligen Klinik beschäftigt wird. Das ärztliche Vertretungspersonal muss in dem Umfang zusätzlich beschäftigt werden, wie die oder der Clinical Fellow für das geförderte Vorhaben von ärztlichen Aufgaben in der Klinik freigestellt wird, z. B. durch Neueinstellung von ärztlichem Personal oder durch Aufstockung von in Teilzeit befindlichem ärztlichen Personal.
Bei einer oder einem in Teilzeit beschäftigten Clinical Fellow ist es möglich, die geschützten Zeiten für das Vorhaben einzuräumen, indem die zur Verfügung gestellten Personalmittel für die Aufstockung der eigenen Stelle der Clinical Fellow oder des Clinical Fellows um bis zu 25 Prozent des Vollzeitäquivalents genutzt werden. Es zählt der Umfang der Beschäftigung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Veränderungen des Umfangs der ärztlichen Beschäftigung in der Klinik gegenüber den Angaben im Antrag werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Personalmittel können darüber hinaus auch teilweise genutzt werden, um wissenschaftliches oder technisches Personal zur Durchführung des Vorhabens einzustellen. In jedem Fall muss die Leitung des Vorhabens durch die oder den Clinical Fellow zeitlich gewährleistet sein.
Zusätzlich zu den Personalmitteln können Sachmittel gefördert werden, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.
Die Förderung einer oder eines Clinical Fellows durch die Stiftung Charité erfolgt in Form einer Bewilligung an die Charité – Universitätsmedizin Berlin zur Weiterleitung an die oder den Clinical Fellow; die Charité bleibt Arbeitgeberin der mit den Fördermitteln der Stiftung Charité geförderten Personen und verwaltet die bewilligten Mittel. Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Clinical Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen.
Antragsberechtigte
Anträge können von allen gestellt werden, die
- aktuell an der Charité (einschließlich aller ihrer auch teilrechtsfähigen Organisationseinheiten wie z. B. dem Berlin Institute of Health in der Charité oder dem Deutschen Herzzentrum der Charité) als Oberärztinnen und Oberärzte beschäftigt sind,
- mindestens fünf Jahre Arbeitserfahrung auf oberärztlichem Niveau nachweisen können, davon mindestens ein Jahr auf einer Stelle als Oberärztin oder Oberarzt und nicht nur in Vertretung einer Oberärztin oder eines Oberarztes, und
- derzeit überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen und nicht durch bereits mit der Charité vereinbarte Freistellungen oder durch anderweitige externe Förderung bereits Aufgaben in Forschung und Lehre in einem signifikanten Ausmaß übernehmen.
Die jeweilige Leitung der Klinik, in der die Antragstellerin oder der Antragsteller ärztlich tätig ist, muss den Antrag unterstützen und verbindlich zusagen, im Fall der Förderung die Freistellung in der beantragten Art und Weise vorzunehmen.
Antrag und Bewertungskriterien
Der Antrag besteht aus
- Angaben zu den eigenen klinischen und wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen (inkl. CV und, falls für den Antrag relevant, einer selektierten Auflistung von maximal fünf für das Vorhaben relevantesten eigenen Publikationen; es darf keine komplette Publikationsliste eingereicht werden),
- einer Darlegung des eigenen ärztlichen Verantwortungsbereichs in der jeweiligen Klinik und eigener Schwerpunkte in der Patientenversorgung während der letzten fünf Jahre und
- einer Darstellung des Vorhabens unter besonderer Darlegung seines Mehrwerts für die eigene ärztliche Tätigkeit im jeweils individuellen Versorgungskontext.
Bei der Bewertung des Antrags stehen die klinischen Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und der zu erwartende Mehrwert des Vorhabens für die ärztliche Tätigkeit im Vordergrund. Die wissenschaftlichen Qualifikationen und Erfahrungen sollen berücksichtigt werden; nicht relevant ist jedoch, wie erfolgreich die Bewerberin oder der Bewerber in den vergangenen Jahren im Rahmen der üblichen Wettbewerbe um Forschungsdrittmittel war.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars.
Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.
Auswahlverfahren
Der Antrag wird an die Stiftung Charité gerichtet und dort formal geprüft. Zu jedem formal zulässigen Antrag wird eine Stellungnahme des Vorstands Krankenversorgung der Charité eingeholt. Anschließend wird ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Bei diesem trifft zunächst eine von der Stiftung Charité eingesetzte Auswahlkommission bestehend aus erfahrenen Klinikerinnen und Klinikern der Charité sowie externen Expertinnen und Experten unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen eine Vorauswahl an Antragstellerinnen und Antragstellern. Die vorausgewählten Antragstellerinnen und Antragsteller werden sodann zu einem Auswahlkolloquium eingeladen, bei dem sie sich und ihr Vorhaben nochmals präsentieren können und Fragen der Auswahlkommission beantworten. Die Auswahlkommission gibt auf der Grundlage des Auswahlkolloquiums ihre Förderempfehlungen ab. Die Förderentscheidung trifft letztlich der Stiftungsrat der Stiftung Charité.
Das Programm wird im Frühling 2025 erneut ausgeschrieben.
Ansprechpartnerin
Dr. Inga Lödige
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung
Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail: loedige(at)stiftung-charite.de
Internet: www.stiftung-charite.de